Photovoltaik & Einbruchschutz

Selbstbau auch im hohen Spannungsbereich

Hiermit berufe ich mich auch auf die"Allgemeine Erklährung der Menschenrechte" Artikel 19

     und auf Artikel 10 der  "Europäischen  Menschenrechtskonvention"



Achtung (dies ist keine Rechtsberatung)

Haben Sie einen Brief von einer öffentlichen Verwaltung bekommen. Nach dem Öffnen stellen Sie fest, es ist eine Rechnung, die Sie bezahlen sollen, sie haben nichts bestellt und Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen. Der Autor dieser Web-Side stellt alle diese rechtswidrigen Briefe in Frage. Sie sind illegal. Die Polizei warnt auch vor Telefonanrufen, die Ihre privaten Daten erfragen. Ratschläge darf und wird der Autor hier nicht geben.  Er kann nur Fragen beantworten über die Situationen, die er selbst erlebt hat. Er übernimmt auch keine Verantwortung für irgendwelche Informationen, in welchen Situationen er sich schon befunden hat.


"Allgemeine Erklährung der Menschenrechte":

Artikel 20 Abs. 2  Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.


Jede Aufforderung, eine Gebühr zu bezahlen wegen einer Ordnungswidrigkeit ist illegal (Ohne Gerichtsverhandlung)

Sollten Sie ein illegales Schreiben erhalten haben, haben Sie drei Möglichkeiten.

1.)Sie bezahlen die Spende

2.)Sie bezahlen nicht, und warten, wie die Gegenseite reagiert. (U.U. bis    

    zur illegalen Geldeintreibung, -Gehaltspfändung, Gerichtsvollzieher, 

    Erzwingungshaft, Gebühreneintreibung durch die Polizei).

     Diese Vorgehensweise der Gegenseite hat einen Strafantrag an die      

       Staatsanwaltschaften Ihrerseits zur folgen (Rechtsweg muss          

       eingehalten werden)(Bis vor das

      Bundesverfassungsgericht)

       Verfassungsklage

3.)Sie weisen diese Anschuldigungen zurück, dann kommt es zu einem Rechtsstreit. Hier muß sich der Autor noch überlegen, welche Situation er hier veröffentlichen darf.

Der  Autor dieser Web-Side kann nur Informationen weitergeben, die er selber gesammelt, b.z.w. selbst erlebt hat. Sollten Sie die obige Information Infrage stellen, können Sie gerne den Autor telefonisch fragen, wie er mit dieser Situation umgegangen ist.

 

Bei einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht ist der nachfolgende Rechtsweg, wenn Sie ihn weiter begehen wollen.

Beschwerdebrief an das:

1.) Amtsgericht

2.) Landgericht

3.) Oberlandesgericht

4.) Landesverfassungsgericht des jeweiligen Bundeslandes

5.) Bundesgerichtshof

6.) Bundesverfassungsgericht

7) Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte



Für illegale Geldeintreibungen oder Androhungen von Erzwingungshaft ohne Gerichtsverhandlungen (z.B. Polizei, Gerichtsvollzieher, Staatsanwaltschaften, Gehaltspfändung durch die Ordnungsämter beim Arbeitgeber oder bei der Hausbank) sind die Staatsanwaltschaften zuständig

Beschwerdeweg mit Strafanträgen bei:

1.) Staatsanwaltschaft in einer größeren Stadt

2.) Generalstaatsanwaltschaft in der Landeshauptstadt

3.) Oberlandesgerichte

4.)Landesverfassungsgericht des jeweiligen Bundeslandes

5.)Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe (Weiterleitung an der Bundesgerichtshof)

6.) Bundesverfassungsgericht.

Sollte das Bundesverfassungsgericht den Strafantrag ablehnen, so ist nach § 359 StPO ein Wiederaufnahmeantrag zugunsten des Verurteilten gegeben.

1.) Anträge bei Amtsgerichten

2.) Landgericht

3.) Oberlandesgericht

4 Verfassungsgerichtshof der jeweiligen Bundesländer

5.) Bundesgerichtshof

6.) Bundesverfassungsgericht

 7 Europäischer Gerichtshof.

Die jeweiligen Anträge können ohne Rechtsanwalt selbständig bei den jeweiligen juristischen Institutionen abgegeben werden. Wer was anderes behauptet,  sagt nicht die Wahrheit. (der lügt).


Die Staatsanwaltschaften erkennen keine Erpressung seitens des Ordnungsamtes. Eine Androhung ist noch keine Erpressung.

Sollten die Androhungen "schärfer" werden. (Gerichtsvollzieher, Gehaltspfändung, Erzwingungshaft), dann sind Strafanträge (keine Strafanzeigen) bei den jeweiligen Staatsanwaltschaften notwendig.

 

Grundlagen der Judikative

Wichtige Paragraphen des Strafgesetzbuches

§ 253 StGB Erpressung inbesonders schweren Fällen, als Mitglied einer Bande

§ 267 StGB Urkundenfälschung

§ 249 StGB Raub

§ 240 StGB Nötigung

§ 263 StGB Betrug in besondes schweren Fällen.

§ 132, StGB Amtsanmaßung

§ 339 StGB Rechtsbeugung

§ 345 Vollstreckung gegen Unschuldige (Der Versuch ist strafbar)

§ 250 StGB Schwerer Raub (Mitführen von Waffen oder gefährliches Werkzeug)


Dokumente mit Urkundecharakter

Das Dokument muß vom Verfasser unterschrieben - und mit Dienststempel versehen sein (Blaue Farbe) Alles andere ist eine Urkundenfälschung und muss nicht beachtet werden. Bei Androhung schärferer Sanktionen und deren Vollzug ist ein Strafantrag an die jeweiligen Staatsanwaltschaften zu richten.

Sollte die Staatsanwaltschaft nach §152 StPO ablehnen, dann ist eine Beschwerde über die Staatsanwaltschaft bei der Generalstaatsanwaltschaft gegeben.

Sollte die Generalstaatsanwaltschaft nach § 152 StPO ablehnen, dann ist eine Beschwerde beim Oberlandesgericht gegeben

Sollte das Oberlandesgericht ablehnen, dann ist eine Beschwerde beim Verfassungsgericht des jeweiligen Bundeslandes gegeben.

Sollte das Verfassungsgericht des jeweiligen Bundeslandes ablehnen, dann ist eine Beschwerde beim Generalbundesanwalt gegeben. Die Generalbundesanwaltüberleitet die Beschwerde an den Bundesgerichtshof weiter. 

Sollte der Bundesgerichtshof ablehnen, dann ist eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegeben.

Eine weitere Beschwerde ist dann beim Europäischen Gerichtshof zulässig.

 

Grundgesetzartikel

Artikel 20 Abs. 4

Artikel 103 Abs 1

Mehrere Artikel der Allgemeinen Erklährund der Menschenrechte und mehrere Artikel der Europäischen Menschrechtskonvention.

Bitte mit dem Verfasser dieser Web-Site Verbindung aufnehmen.


Diese Seite wird nach Bedarf noch erweitert.


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