AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Gültig ab 01. 01. 2005)
1. Vertragsabschluß, Vertragsinhalt
1.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen
1.2 Telefonische oder mündliche Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen
Bestätigung
1.3 Aufträge gelten nur als angenommen, wenn sie auf der Grundlage dieser Geschäfts-
verbindungen getätigt sind, Unser Angebot behält 30 Tage Gültigkeit, An Kostenvoranschlägen,
(kostenpflichtig) Zeichnungen, Aufmassen und anderer Unterlagen behalten wir uns ein Eigentums- und Urheberrecht
vor.
1.4. Kostenvoranschläge werden vom Kunden unterzeichnet. Zur Ausführung kommt es nur,
wenn sie dann von uns gegengezeichnet werden. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag
bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird. Sollten sich
nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % der Gesamtsumme ergeben, so wird der
Auftraggeber von uns unverzüglich verständigt. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist
eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.
2. Vorzeitige Kündigung
2.1. Kündigt der Besteller aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, den Auftrag, so werden für die Planung,
Arbeitvorbereitung sowie entgangenen Gewinn 40% der Auftragssumme ohne besondere Nachweise
berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
2.2 Bei fortgeschrittenen Verhandlungen mit Projektierungsarbeiten und Zuarbeiten über das normal Maß hinaus behalten
wir uns das Recht vor, im Nichtauftragsfall die angefallenen Kosten in Rechnung zustellen.
2.3. Der Auftraggeber kann den Vertrag kündigen, wenn
a) der Auftraggeber eine ihm obliegend Handlung unterlässt und dadurch denAuftragnehmer außerstande
setzt, die Leistung auszuführen (Annahmeverzug nach §293 ff BGB) und wenn
b) der Auftraggeber eine fällige Zahlung nicht leistet oder sonst in Schuldverzug gerät.
3. Preise
3.1. Es gilt die schriftlich vereinbarte Vergütung. Auf Verlangen einer Vertragpartei sind bei Lieferung, die sich über einen
längeren Zeitraum hinziehen nach frühestens vier – Monate gerechnet vor Vertragsabschluß – Verhandlungen über eine
angemessenen Preisanpassung durchzuführen, wenn
a) die Preise für das benötigte Material oder Lohn – oder Lohnnebenkosten durch gesetzlichen oder tariflich Änderungen
insgesamt um mehr als 5%steigen oder fallen oder wenn
b) die gesetzliche Mehrwertsteuer einen Änderung erfährt.
3.2. Vom Besteller gewünschte Überstunden, Nacht-und Sonntagsarbeiten werden mit den tariflichen Zuschlägen berechnet.
4. Umfang der Lieferpflichten
Wir behalten uns das Recht vor, geringfügige Änderungen, die die beabsichtigte Verwendung der zu liefernden Ware
nicht beeinträchtigt, während der Lieferzeit vorzunehmen
5. Lieferzeit
5.1. Der Besteller kann unter der Voraussetzung des § 326 BGB nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er eine Nachfrist
von mindestens 8 Wochen gesetzt hat.
5.2. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung setzen voraus, dass die Verzögerun auf unser vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Fehlverhalten zurückgeht.
6. Anlieferung und Gefahrenübergang
6.1. Ist eine Versendung durch uns vereinbart, so erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, wenn dies nicht anders
vereinbart wurde.
6.2 Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestellers, so geht bereits vom Tage der Versandbereitschaft die Gefahr
auf den Besteller über, Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
6.3 Der Versand von Waren versichern wir diese nur, wenn dies der Besteller auf seine Kosten rechtzeitig vor Versendung
schriftlich verlangt.
7. Zahlung
Materiallieferungen nur nach Vorkasse. Die Rechnung wird sofort fällig. Zahlungsverzug hat Lieferverzug zur Folge. Im
einzelnen Fällen kann Teilzahlung vereinbart werden.
7.1 Bei Montage unsererseits ist die Montagerechnung nach Fertigstellung der Montage sofort zur Zahlung fällig
7.2. Bei Aufträgen über 10 000,-- €(zzgl. MWSt.)ist mit der Auftragserteilung eine Bankbestätigung über die
Gesamtsummevorzulegen.
7.3. Grundsätzlich kann die Annahme eines Kundenauftrages von einer Bankbestätigung abhängig gemacht werden.
7.4. Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf, Bei Banküberweisung gilt der Vortag der Gutschrift bei
unserer Bank als Tag der Zahlung.
7.5. Werden Zahlungen gestundet oder später als nach der festgelegten Zahlungstermin geleistet, so können für die
Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Discountsatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden,
ohne dass es eines Nachweises über die Höhe da tatsächlichen angefallenen Zinsen bedarf. Bei Nachweis von höheren
Kosten können diese geltend gemacht werden.
7.6. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers einschließlich Minderungsansprüche ist ausgeschlossen. Falls sie von uns nicht ausdrücklich anerkannt wird, oder der Gegenanspruch
auf grobfahrlässig oder vorsätzlichen Verhalten beruht oder rechtskräftig festgestellt ist.
7.7 Zahlt der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht,darf der Auftragnehmer die Arbeiten bzw. weitere Lieferungen bis zur Zahlung
einstellen.
8. Eigentumsvorbehalt,
8.1 Unsere Lieferungen und Einbauten erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt, Die gelieferte Ware
bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen,die uns gleich aus welchem Rechtsgrund gegen den
Besteller zusteht.
8.2 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf die gelieferte Ware nicht weiter veräußert gepfändet oder zur Sicherung
übereignet werden. Der Besteller verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sorgfältig zu verwahren,
gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und uns das Bestehen einer solchen Versicherung ausVerlangen
nachzuweisen. Ein etwa bestehender Anspruch gegen die Versicherung gilt an uns soweit abgetreten. Eine etwaige
Pfändung der gelieferten Ware durch Dritte hat der Besteller sofort anzuzeigen. An die Stelle der uns gehörenden Ware
tritt, wenn diese dennoch veräußert wird, der Anspruch des Bestellers gegen Dritte, der bis zu Höhe unserer gesamten
Forderungen als abgetreten gilt. Auf Verlangen hat der Besteller uns hierüber
unverzüglich die erforderliche Angabenzu machen, um die Forderung gegenüber Dritten einziehen zu können.
8.3. Der Einbau der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware erfolgt in jedem Fall für uns, Der Besteller besitzt
die Ware nur als Verwahrer für uns. Die Bestimmungen gelten insbesondere für den Fall der Verbindung
(Einbau). Wird die gelieferte Ware mit einer anderen Sache derart verbunden, dass sie wesentlicher
Bestandteil einer anderen Sache wird, die als Hauptsache anzusehen ist, so überträgt der Besteller uns schon
jetzt quotenmäßig Mieteigentum an der neuen Sache, die der Besteller für uns mit in Verwahrung nimmt.
8.4. Bei ganzer oder teilweiser Nichtzahlung des Kaufpreises haben wir das Recht, die gelieferte Ware zurückzuholen. Dabei
entstehende Kosten sowie Wertminderung und Abnutzunggehen zu Lasten des Bestellers.
9. Gewährleistung
9.1. Wir übernehmen die Gewähr, dass unsere Leistung zur Zeit der Abnahme der vertragliche zugesicherten Eigenschaften
hat, der anerkannten Regeln derTechnik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die der Wert oder die Tauglichkeit
zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
9.2 Ist ein Mangel zurückzuführen auf die Leistungsbeschreibung oder auf Anordnung des Bestellers, auf vorgeschriebene
Stoffe oder Bauteile oder auf die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unternehmers, so sind wir von der
Gewährleistung für diese Mängel frei.
9.3. Gewährleistungsansprüche wegen eines Mangels verjähren nach der Regelung des BGB sofern bei Bauleistungen nicht
die VOB vereinbart wurde. Die Verjährung beginnt mit derAbnahme.
9.4. Wir haften nicht für natürliche Abnutzung, umweltbedingte Beanspruchung und für Schäden,die auf falsche oder
mangelhafte nicht von uns durchgeführte Montage Dritter, Bedienung, Überbeanspruchung, ungeeignete Betriebs- oder
Einbauverhältnisse, Nichtbeachtung von Betriebsanleitungen oder sonstiges Verschulden des Bestellers zurückzuführen
sind. Für die Erhaltung des Gewährleistungsanspruches hat der Bauherr eine regelmäßige, jedoch einmal jährlich
Wartung und Pflege durch einen Fachkundigen zu realisieren und zu dokumentieren.
9.5 Der Besteller hat bei Bauverträgen die Leitungen bei Abnahme zu kontrollieren. Eventuelle Mängel sind zu
dokumentieren. Versteckte Mängel sind spätestens zwei Wochen nach Entdeckung anzuzeigen, Die spätere Meldung
offenkundiger Mängel ist ausgeschossen, Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie zum Zeitpunkt
der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereit zu halten,Auf Anforderung ist die Ware bei
berechtigten Rügen auf unsere Kosten zurückzusenden.
9.6. Bei sämtlichen festgestellten Mängeln besteht für uns zunächst Nachbesserungsrecht. Schlägt die Nachbesserung oder
nach unserem billigen Ermessen eine Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so kann der Auftraggeber nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung oder sollte es sich um einen schwerwiegenden Mangel handeln – Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen.
9.7 Schadenersatzansprüche sind für den Fall der nur einfachen Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Gewährleistung bei reinen
Lieferverträgen schließen die nicht durch uns veranlasste Montage – und Folgekosten aus. Entgangener Gewinn und
Folgeschäden können dann nicht geltend gemacht werden.
9.8 Bei Lieferung von Bausätzen besteht Vorkasse.. Bei Rücktritt vom Vertrag werden die erbrachten
Leistungen in Rechnung gestellt.
9.9 Einschränkungen oder Erweiterungen der Haftung können abweichend hiervon im Einzelvertrag vereinbart werden.
10.0 Teilabnahmen gelten als vereinbart.
10.1 Erfüllungsort und Gerichtstand
10.2 Erfüllungsort für Lieferungen, Dienstleistungen und Zahlungen ist Talheim
10.3 Gerichtsstand ist bei allen sich mittelbar oder unmittelbar ergebenen Streitigkeiten dasAmtgericht
Heilbronn bis zu einem Streitwert in Höhe von 5000,-- € und darüber hinaus das
Landgericht Heilbronn.
Sitz der Firma:
74388 Talheim
Alemannenstr.5
Tel.:07133-228561
Mobil: 0172-9512484
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