Photovoltaik & Einbruchschutz

 

AGB  

                    

                    Allgemeine Geschäftsbedingungen

                                        (Gültig ab 01. 01. 2005)

 1.     Vertragsabschluß, Vertragsinhalt

 1.1   Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich       

         aufgrund der nachstehenden   Bedingungen

1.2   Telefonische oder mündliche Abänderungen oder   

        Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit  unserer schriftlichen

        Bestätigung.

 1.3  Aufträge gelten nur als angenommen, wenn sie auf der Grundlage

        dieser Geschäftsverbindungen  getätigt sind, Unser Angebot behält

        30Tage Gültigkeit, An Kostenvoranschlägen,

         (kostenpflichtig) Zeichnungen, Aufmassen und anderer Unterlagen   

        behalten wir uns ein  Eigentums- und  Urheberrecht vor.     

 1.4. Kostenvoranschläge werden vom Kunden unterzeichnet. Zur

        Ausführung kommt es nur, wenn sie dann von uns gegengezeichnet

        werden. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den

        Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn

         aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird, oder

        das Material wird zum Einkaufspreis verkauft. Sollten sich

        nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 %

        der Gesamtsumme ergeben, so wird der Auftraggeber von uns

         unverzüglich verständigt. Alle Warenlieferungen erfolgen per

         Vorkasse. D.h., bevor die Warenrechnung nicht bezahlt ist, erfolgt

          keine Lieferung. Handelt es sich um unvermeidliche Kosten-

         überschreitungen bis15 %, ist   eine gesonderte Verständigung nicht

        erforderlich und diese Kosten können ohne weiteres in Rechnung

         gestellt werden. Alle Leistungen sind per Vorkasse zu entrichten.

         D.h bei Auftragserteilung (schriftlich Bestätigung unsererseits)

           wird eine Rechnung versendet, die zuerst beglichen werden muß.

 2.    Vorzeitige Kündigung

 2.1.  Kündigt der Besteller aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben,

          den Auftrag, so werden für die Planung, Arbeitvorbereitung sowie

          entgangenen  Gewinn 40% der Auftragssumme ohne besondere

           Nachweise berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren

           Schadens bleibt  vorbehalten.

 2.2    Bei fortgeschrittenen Verhandlungen mit Projektierungsarbeiten und

         Zuarbeiten über das normal Maß hinaus behalten wir  uns das Recht

          vor, im Nichtauftragsfall  die angefallenen Kosten in  Rechnung

          zustellen.

 2.3.  Der Auftraggeber kann den Vertrag kündigen, wenn

     a) der Auftraggeber eine ihm obliegend Handlung unterlässt und

       dadurch denAuftragnehmer außerstande setzt, die Leistung

         auszuführen  (Annahmeverzug nach §293 ff BGB) und wenn

       b) der  Auftraggeber eine fällige Zahlung nicht leistet oder sonst in

        Schuldverzug gerät.

 3.    Preise

 3.1.  Es gilt die schriftlich vereinbarte Vergütung. Auf Verlangen einer

         Vertragpartei sind bei Lieferung,  die sich über einen      

         längeren Zeitraum hinziehen nach  frühestens vier – Monate 

         gerechnet vor Vertragsabschluß – Verhandlungen über eine   

         angemessenen Preisanpassung durchzuführen,  wenn

        a) die Preise für das benötigte Material oder Lohn – oder

           Lohnnebenkosten durch gesetzlichen oder tariflich Änderungen    

           insgesamt um mehr als 5%steigen oder fallen oder wenn    

         b) die gesetzliche Mehrwertsteuer einen Änderung erfährt.

 3.2.  Vom Besteller gewünschte Überstunden, Nacht-und

         Sonntagsarbeiten werden mit den tariflichen  Zuschlägen berechnet.

 4.    Umfang der Lieferpflichten

        Wir behalten uns das Recht vor, geringfügige Änderungen, die die

           beabsichtigte Verwendung  der zu liefernden Ware    

           nicht  beeinträchtigt, während der Lieferzeit vorzunehmen

 5.    Lieferzeit

 5.1. Der Besteller kann unter der Voraussetzung des § 326 BGB nur dann 

          vom Vertrag zurücktreten,  wenn er eine Nachfrist von mindestens 8

           Wochen gesetzt hat.

 5.2. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung setzen voraus,

          dass die Verzögerun  auf unser vorsätzliches oder grob fahrlässiges

            Fehlverhalten zurückgeht.

 6.     Anlieferung und Gefahrenübergang

 6.1.  Ist eine Versendung durch uns vereinbart, so erfolgt dies auf

          Rechnung und Gefahr des Bestellers, wenn dies nicht anders

           vereinbart wurde.

 6.2  Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestellers, so geht 

           bereits vom Tage der Versandbereitschaft die Gefahr

           auf den Besteller über, Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers.

  6.3  Der Versand von Waren versichern wir diese nur, wenn dies der

          Besteller auf seine Kosten rechtzeitig vor Versendung

        schriftlich verlangt.

 7.    Zahlung

         Materiallieferungen nur nach Vorkasse. Die Rechnung wird sofort

         fällig. Zahlungsverzug hat Lieferverzug zur Folge.   

7.1   Bei Montage durch unsere Partnerfirmen werden die Montagekosten

         mit der Partnerfirma ausgehandelt. Für eine Einweissung 

        unsererseits erfolgt durch Rechnungsstellung Vorkasse

 7.2.  Bei Aufträgen über 10 000,-- €(zzgl. MWSt.)ist mit der

        Auftragserteilung eine Bankbestätigung  über die      

        Gesamtsummevorzulegen.

 7.3.  Grundsätzlich kann die Annahme eines Kundenauftrages von einer

        Bankbestätigung abhängig gemacht werden.

 

7.4. Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf, Bei

          Banküberweisung gilt der Vortag der Gutschrift bei

         unserer Bank als Tag der Zahlung.

7.5. Werden Zahlungen gestundet oder später als nach der festgelegten

         Zahlungstermin geleistet, so können für die

          Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen

          Discountsatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden,

         ohne dass es eines Nachweises über die Höhe da  tatsächlichen

         angefallenen Zinsen bedarf. Bei Nachweis von höheren

         Kosten können diese geltend  gemacht werden.

 7.6. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen

         etwaiger Gegenansprüche des Bestellers einschließlich          

          Minderungsansprüche ist ausgeschlossen. Falls sie von uns nicht

         ausdrücklich anerkannt wird, oder der Gegenanspruch    

          auf grobfahrlässig  oder vorsätzlichen  Verhalten beruht oder

          rechtskräftig festgestellt ist.

 7.7  Zahlt der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht,darf der Auftragnehmer

           die Arbeiten bzw. weitere Lieferungen bis zur Zahlung 

           einstellen.

 8.    Eigentumsvorbehalt

        Entfällt

       Zuerst sind die Rechnungen zu begleichen, dann erfolgt die Lieferung

       der Ware

 9.   Gewährleistung

 9.1. Wir übernehmen die Gewähr, dass unsere Leistung zur Zeit der

       Abnahme der vertragliche zugesicherten Eigenschaften

       hat, der anerkannten Regeln derTechnik entspricht und nicht mit    

         Fehlern behaftet ist, die der Wert oder die Tauglichkeit     

        zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag  vorausgesetzten

        Gebrauch aufheben oder mindern.

 9.2  Ist ein Mangel zurückzuführen auf die Leistungsbeschreibung oder

         auf Anordnung des Bestellers, auf vorgeschriebene 

         Stoffe oder Bauteile oder auf die Beschaffenheit der Vorleistung

        eines  anderen Unternehmers, so sind wir von der     

          Gewährleistung für diese Mängel frei.

 9.3. Gewährleistungsansprüche wegen eines Mangels verjähren nach der

          Regelung des BGB sofern  bei Bauleistungen nicht

         die VOB vereinbart wurde. Die Verjährung beginnt mit

        derAbnahme.

 9.4. Wir haften nicht für natürliche Abnutzung, umweltbedingte

         Beanspruchung und für Schäden,die  auf  falsche oder   

         mangelhafte nicht von uns durchgeführte Montage Dritter,

          Bedienung,  Überbeanspruchung, ungeeignete Betriebs- oder  

         Einbauverhältnisse, Nichtbeachtung von  Betriebsanleitungen oder

        sonstiges Verschulden des Bestellers zurückzuführen    

          sind. Für die Erhaltung des Gewährleistungsanspruches hat der   

         Bauherr eine regelmäßige, jedoch einmal jährlich

        Wartung und Pflege durch einen Fachkundigen zu realisieren und zu

        dokumentieren.

 9.5  Der Besteller hat bei Bauverträgen die Leitungen bei Abnahme zu

          kontrollieren. Eventuelle Mängel  sind zu dokumentieren.

          Versteckte Mängel sind spätestens zwei Wochen nach Entdeckung

          anzuzeigen, Die spätere Meldung offenkundiger Mängel ist

         ausgeschossen, Die mangelhaften  Gegenstände sind in dem

        Zustand, in dem sie zum Zeitpunkt

          der Feststellung des Mangels  befinden, zur Besichtigung durch uns  

        bereit zu halten.

 9.6. Bei sämtlichen festgestellten Mängeln besteht für uns zunächst

         Nachbesserungsrecht. Schlägt die  Nachbesserung oder

        nach unserem billigen Ermessen eine Ersatzlieferung nach

         angemessener  Frist fehl, so kann der Auftraggeber nach seiner

        Wahl Herabsetzung der Vergütung oder sollte es sich um

        einen schwerwiegenden Mangel handeln – Rückgängigmachung

          des Vertrages verlangen.

 9.7  Schadenersatzansprüche sind für den Fall der nur einfachen

         Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die  Gewährleistung bei reinen 

        Lieferverträgen  schließen die nicht durch uns veranlasste Montage – 

        und  Folgekosten aus. Entgangener Gewinn und

        Folgeschäden können dann nicht geltend gemacht  werden.

 9.8  Bei  Lieferung von Bausätzen besteht Vorkasse.. Bei Rücktritt vom

        Vertrag werden die erbrachten

       Leistungen in Rechnung gestellt. 

 9.9 Einschränkungen oder Erweiterungen der Haftung können

          abweichend hiervon im Einzelvertrag vereinbart werden.

10.0  Teilabnahmen gelten als vereinbart.

10.1   Erfüllungsort und Gerichtstand

10.2 Erfüllungsort für Lieferungen, Dienstleistungen und Zahlungen ist    

         Talheim

10.3 Gerichtsstand ist bei allen sich mittelbar oder unmittelbar ergebenen

        Streitigkeiten dasAmtgericht  

       Heilbronn bis zu einem Streitwert in Höhe von 5000,-- €    und    

      darüber hinaus das  

       Landgericht Heilbronn.

 

 Sitz der Firma:

74388 Talheim

Alemannenstr.5

Tel.:07133-228561

Mobil: 0172-9512484

 

 

 

 

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